Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.08.2011
- 4 K 766/11 -
Misshandlungen von Heimbewohnern – Widerruf der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" zulässig
Misshandlungen von Schutzbefohlenen können nicht geduldet werden
Einem Altenpfleger, der die ihm anvertrauten Heimbewohner mehrfach misshandelt und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" widerrufen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Im vorliegenden Fall war der 1981 geborene Altenpfleger (Kläger) ab Mai 2007, d.h. noch während seiner Ausbildung, und nach deren Abschluss als examinierter Altenpfleger in einem Altenpflegeheim tätig. Dem Kläger wurde vom Altenpflegeheim Anfang August 2010 fristlos gekündigt.
Widerruf der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen mehrfacher Misshandlungen
Im Februar 2011 widerrief das Regierungspräsidium Stuttgart die Berechtigung, die
Kläger: Verhalten nur gesteigerter Humor
In seiner Urteilsbegründung führte das Verwaltungsgericht Stuttgart aus, dass das Regierungspräsidium zu Recht aus dem schwerwiegenden Fehlverhalten des Klägers gegenüber den seiner Obhut anvertrauten Bewohnern geschlossen habe, dass er als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12211
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12211
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.