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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berufsbezeichnung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.2018
- 4 A 542/15 und 4 A 480/14 -
Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" auch nach weiterbildendem Masterstudium möglich
Vorheriges Absolvieren eines Bachelorstudiums nicht mehr notwendig
Das Oberverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung geklärt, dass die Berufsbezeichnung "Ingenieur" in Nordrhein-Westfalen neben weiteren Voraussetzungen auch führen darf, wer ein zweijähriges weiterbildendes technisches oder naturwissenschaftliches Masterstudium an einer deutschen Hochschule mit der Masterprüfung bestanden und insgesamt mindestens drei Studienjahre erfolgreich in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule studiert hat. Ob zuvor ein Bachelorstudium absolviert worden ist, ist dann unerheblich.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatten ein Feuerwehrmann aus Haltern (4 A 480/14) und ein langjähriger Beschäftigter bei einem Bauunternehmen aus dem Kreis Borken (4 A 542/15) gegen die Ingenieurkammer-Bau NRW geklagt. Sie waren ohne vorheriges Bachelorstudium aufgrund ihrer Berufserfahrung zu weiterbildenden technischen Masterstudiengängen an der Fachhochschule Kaiserslautern zugelassen worden. Dies setzte in den gewählten Studiengängen bei Studienbewerbern ohne Bachelorabschluss voraus, dass die Hochschule die Gleichwertigkeit der anderweitig erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit denen eines grundständigen Studiums feststellte. Nach zweijähriger... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.07.2016
- 6 U 16/15 -
Führen des Titels "...-Psychologe (FH)" setzt vorheriges Psychologiestudium voraus
Werbung mit Berufsbezeichnungen Betriebs-, Organisations- oder Kommunikationspsychologe (FH) ohne Hinweis auf vorher notwendiges Studium irreführend
Der Anbieter berufsbegleitender Weiterbildungslehrgänge darf diese Lehrgänge nicht mit dem Erlangen der Berufsbezeichnung "Betriebspsychologe (FH)", Organisationspsychologe (FH)" oder Kommunikationspsychologe (FH)" bewerben, wenn die entsprechende Weiterbildung nicht auf einem Hochschulstudium der Psychologie der Teilnehmer aufbaut. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahren ist ein aus Psychologinnen und Psychologen bestehender Verein zur Förderung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder. Die Beklagte betreibt eine Einrichtung für Weiterbildung und bietet berufsbegleitende Weiterbildungen an. Sie wird dabei in Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule des Mittelstands tätig. Nach Abschluss der Lehrgänge erhalten... Lesen Sie mehr
Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 31.08.2015
- 1 AGH 11/14 -
Fachanwalt muss nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet haben
Körperliche Beeinträchtigungen stehen Teilnahme an notwendigen Lehrgängen nicht entgegen
Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt voraus, dass der Rechtsanwalt den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse im Fachgebiet nachweist. Der Nachweis kann regelmäßig durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang geführt werden, der die relevanten, in der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Der Nachweis des Erwerbs theoretischer Kenntnisse außerhalb eines Lehrgangs muss sich ebenfalls auf alle relevanten Bereiche des Fachgebiets erstrecken. Dies entschied der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen und wies damit die Klage eines Rechtsanwalts auf Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1948 geborene, klagende Rechtsanwalt aus Wuppertal beantragte 2013 bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, ihm die Bezeichnung "Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht" zu verleihen. Einen auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden Lehrgang hatte er nicht absolviert. Zur Begründung seines Antrages verwies er zum einen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2013
- AnwZ (Brfg) 29/12 -
Fachanwalt für Arbeitsrecht: Vorliegen einer bestimmten Fallanzahl als Voraussetzung für Fachanwaltstitel nicht verfassungswidrig
Kein Verstoß gegen Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und Gleichheitssatz (Art. 3 GG)
Die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" setzt nach § 5 Abs. 1 c) Fachanwaltsordnung (FAO) die Bearbeitung von mindestens 50 gerichts- oder rechtsförmlichen Verfahren innerhalb von drei Jahren voraus. Diese Voraussetzung ist nicht verfassungswidrig. Die Vorschrift verstößt weder gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) noch gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 beantragte ein Rechtsanwalt, dass man ihm die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verleiht. Da er jedoch nicht die erforderliche Anzahl von bearbeiteten gerichts- oder rechtsförmlichen Verfahren nachweisen konnte, wurde sein Antrag abgelehnt. Da der Rechtsanwalt meinte, dass das Erfordernis einer bestimmten Fallanzahl verfassungswidrig... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.09.2012
- 3 K 192/12.KO -
Keine Eintragung in Architektenliste mit Bachelor-Abschluss
Architektengesetz sieht für Eintragung Hochschulstudium mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit vor
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz darf Absolventen eines Bachelor-Studienganges in Architektur die Eintragung in die Architektenliste verweigern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger im Wintersemester 2005 an der Fachhochschule Koblenz ein Studium der Architektur mit dem Studienziel Bachelor begonnen und dieses im Februar 2009 mit Erfolg beendet. Seitdem ist er als Angestellter in einem Architekturbüro in Koblenz tätig. Im Dezember 2011 beantragte er seine Eintragung in die Architektenliste zur Führung der Berufsbezeichnung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2012
- 4 U 90/12 -
Steuerberater darf neben Berufsbezeichnung nicht Zusatz "Vorsitzender Richter a.D." führen
Nicht amtlich verliehene Berufsbezeichnungen und Hinweise auf ehemalige Beamteneigenschaft im beruflichen Verkehr unzulässig
Ein Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz "Vorsitzender Richter a.D." führen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Falls, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, ist früher im Landesdienst als Vorsitzender Richter am Finanzgericht tätig gewesen. Er führt im geschäftlichen Verkehr neben seiner Berufsbezeichnung Steuerberater den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“. Die Klägerin, eine auch auf steuerrechtlichem Gebiet tätige Rechtsanwaltsgesellschaft, verlangt vom Beklagten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 27.07.2011
- 9 K 259/09 -
VG Arnsberg: Slowakischer Hochschulgrad "doktor práv (JUDr.)" darf nicht mit der Abkürzung "Dr." geführt werden
Abkürzen von Doktorgraden mit "Dr.", die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben wurden, unzulässig
Ein in der Slowakei erworbener akademischer Grad „doktor práv“ („JUDr.“) darf in Nordrhein-Westfalen nur in der verliehenen slowakischen Form, aber nicht in der deutschen Form „Dr.“ als Namenszusatz geführt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein zuletzt als Rechtsanwalt tätiger pensionierter Amtsrichter, hatte mit der juristischen Fakultät einer slowakischen Universität gegen einen „Kostendeckungsbeitrag“ von 4.500 Euro zuzüglich 500,- USD einen „Vertrag über die Sicherung des Rigorosums und der Verteidigung der Doktordissertation“ geschlossen. Darin wurde das Verfahren zur Erlangung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.08.2011
- 4 K 766/11 -
Misshandlungen von Heimbewohnern – Widerruf der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" zulässig
Misshandlungen von Schutzbefohlenen können nicht geduldet werden
Einem Altenpfleger, der die ihm anvertrauten Heimbewohner mehrfach misshandelt und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" widerrufen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Im vorliegenden Fall war der 1981 geborene Altenpfleger (Kläger) ab Mai 2007, d.h. noch während seiner Ausbildung, und nach deren Abschluss als examinierter Altenpfleger in einem Altenpflegeheim tätig. Dem Kläger wurde vom Altenpflegeheim Anfang August 2010 fristlos gekündigt.Im Februar 2011 widerrief das Regierungspräsidium Stuttgart die Berechtigung, die Berufsbezeichnung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.05.2011
- 6 U 6/10 -
Steuerberater darf slowakische Titel „doktor filozofie“ auf Briefbogen nicht als „Dr.“-Titel führen
Verhalten des Steuerberaters ist als Wettbewerbsverstoß zu werten
Ein Steuerberater, der in der Slowakei den akademischen Grad „doktor filozofie“ erworben hat, darf nicht neben seiner Berufsbezeichnung „Steuerberater“ den slowakischen Titel „doktor filozofie“ in der abgekürzten Form „Dr.“ führen. Der slowakische Titel „doktor filozofie“ darf vielmehr nur in der Originalform oder in der Originalabkürzung „PhDr.“ angegeben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.
Der beklagte Steuerberater des zugrunde liegenden Falls ist Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Steuerberaterkammer. Er erwarb im Jahr 2004 an der Universität in Bratislava/Slowakei den akademischen Grad „doktor filozofie“ mit der zugelassenen Abkürzung „PhDr.“. Er nutzte anschließend den Titel „Dr.“ auf eigenen Briefbögen und in dem Briefkopf der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2011
- I ZR 113/10 -
BGH zur Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"
Zweimalige Tätigkeit als Testamentsvollstrecker nicht ausreichend, um Erwartungen zu entsprechen, die an "zertifizierten Testamentsvollstrecker" gestellt werden
Die Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" durch einen Rechtsanwalt verstößt grundsätzlich nicht gegen das anwaltliche Berufsrecht und gegen das Irreführungsverbot, wenn der Betreffende sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht bestimmte Anforderungen erfüllt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der beklagte Rechtsanwalt des zugrunde liegenden Falls ist Partner einer Anwaltskanzlei in Regensburg. Im Briefkopf bezeichnet er sich als "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)". Er verfügt über ein Zertifikat der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT), die auf Antrag eine Bescheinigung als "Zertifizierter Testamentsvollstrecker" ausstellt,... Lesen Sie mehr
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