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Landgericht Münster, Urteil vom 02.11.2000
- 8 S 167/00 -
Klopfgeräusche der Heizung berechtigen zur Mietminderung
Minderungsquote von 12 % angemessen
Gehen von einer Heizung Klopfgeräusche aus, so berechtigt dies den Mieter zu einer Minderung der Kaltmiete um 12 %. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung die Kaltmiete um 12 %, da von der
Bestehender Mietmangel
Das Landgericht Münster entschied, dass die Mieter zu Recht zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2012
Quelle: Landgericht Münster, ra-online (zt/WuM 2000, 691/rb)
- Störgeräusche durch die Heizung rechtfertigen eine Mietminderung um 10 Prozent
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 08.01.1987
[Aktenzeichen: 49 C 836/86]) - Mietminderung bei unzumutbaren Klopfgeräuschen in der Heizung
(Landgericht Darmstadt, Urteil vom 25.10.1978
[Aktenzeichen: 7 S 131/78]) - Klopfgeräusche der Heizung während Heizperiode stellt Mietmangel dar
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.07.2018
[Aktenzeichen: 1 S 317/17])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2000, Seite: 691 WuM 2000, 691
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Dokument-Nr. 12581
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