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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.11.2011
- 3 K 1122/07 -
Steuerschulden der Eltern – Kinder müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung dulden
Grundstücksübertragung führt zu Gläubigerbenachteiligung gemäß Anfechtungsgesetz
Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen wegen Steuerschulden der Eltern unter bestimmten Umständen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden. Das hat das Hessische Finanzgericht bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Tochter, die im Jahre 2003 durch notariellen Vertrag von ihren
Klägerin hält Vorgehen des Finanzamtes für ermessenfehlerhaft
Die Klägerin wandte hiergegen ein, dass sie mit dem
Übergabevertrag führt zur Gläubigerbenachteiligung im Sinne des Anfechtungsgesetzes
Das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab. Der Übergabevertrag aus dem Jahre 2003 beinhalte eine unentgeltliche Leistung und habe zur Gläubigerbenachteiligung im Sinne des Anfechtungsgesetzes geführt.
Zugunsten der Eltern begründetes Wohnungsrecht ist bei Wertberechnung außer Acht zu lassen
Das
Finanzamt blieb keine andere weniger belastende Alternative zur Realisierung der Steueransprüche übrig
Schließlich habe das Finanzamt ermessensfehlerfrei gehandelt, weil es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und seine Ermessenserwägungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet habe. Eine gleich geeignete und weniger belastende Alternative habe das Finanzamt zur Realisierung der Steueransprüche im Vergleich zum angefochtenen Duldungsbescheid nicht gehabt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2012
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ra-online
- Finanzamt kann vom Vollstreckungsschuldner am eigenen Grundstück bestellten Dienstbarkeiten anfechten
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.03.2010
[Aktenzeichen: VII R 22/09]) - Keine vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung bei Vollstreckungsmaßnahmen außerhalb der dreimonatigen Schutzfrist
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2005
[Aktenzeichen: IX ZR 211/02]) - FG Münster: Inanspruchnahme für fremde Steuerschulden bei Nutzungsüberlassung eines Kontos zulässig
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.01.2010
[Aktenzeichen: 6 K 4276/06 AO])
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Dokument-Nr. 12899
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