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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 03.05.2007
- 10 C 3/07 -
Mieter aus der 6. Etage kann bei längerem Ausfall des Fahrstuhls Miete um 15 % mindern
Tägliches Hinaufsteigen der Treppen bis in das 6. Stockwerk ist beschwerlich
Muss ein Mieter aus dem 6. Obergeschoss über einen längeren Zeitraum Treppen steigen, weil der Lift nicht funktioniert, so kann er die Miete um 15 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in einem Hochhaus der
Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung
Der
Beschwerliches tägliches Hinaufsteigen der Treppen bis in die 6. Etage
Das tägliche Hinaufsteigen der Treppen bis in den 6. Stock über einen Zeitraum von 16 Tagen sei für einen Mieter beschwerlich und beeinträchtige ihn nicht nur geringfügig in dem Gebrauch der Mietsache. Insoweit sei eine
Nicht 1 % Minderung pro Stockwerk
Eine Bemessung des zu gewährenden Minderungssatzes prozentual entsprechend der Höhe des Stockwerkes werde der Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nicht gerecht, führte das AG weiter aus. Die Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2012
Quelle: ra-online, AG Berlin-Mitte (vt/pt)
- 20 % Mietminderung bei 16 Tagen Fahrstuhl-Ausfall für Mieter in der 10. Etage
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2007
[Aktenzeichen: 10 C 24/07]) - Mietminderung bei Aufzugausfall für Mieter im 5. Stock
(Amtsgericht Bremen, Urteil vom 04.12.1986
[Aktenzeichen: 10 C 300/86]) - Nach Ausfall des Fahrstuhls kann Mieter einer im 3. OG gelegenen Wohnung Miete um 10 % mindern
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 11.06.2020
[Aktenzeichen: 10 C 104/19])
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Dokument-Nr. 13166
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