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Amtsgericht Oranienburg, Urteil vom 19.11.2001
- 29 C 262/01 -
Mietminderung wegen lärmenden Nachbarn beim Öffnen und Schließen der Rollladen
Morgens heftiges Hochziehen der Jalousien - abends Runterfallenlassen der Jalousien
Das Amtsgericht Oranienburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Mieter wegen Lärm durch Rollladen die Miete um 10 % kürzte.
Weil der Nachbar abends die Jalousien herunterfallen ließ und morgens heftig hochzog fühlte sich ein
Kein Recht auf Mietminderung
Das Amtsgericht gab dem
Fehlverhalten der nachbarlichen Mietpartei ist Ursache des Lärms
Die Ursache des Lärms liege in einem Fehlverhalten der nachbarlichen Mietpartei. Dies könne nicht dem
Der
10 % Mietminderung für Rollladenlärm sind im Übrigen nicht angemessen
Im Übrigen schien dem Gericht eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Oranienburg (vt/pt)
- Rollläden dürfen auch abends betätigt werden
(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2010
[Aktenzeichen: 55 C 7723/10]) - Sozialadäquater Lärm in Form von Staubsaugen zur Mittagszeit oder Fenster- und Türenschließen ist von einem Nachbarn hinzunehmen
(Amtsgericht Singen, Urteil vom 29.04.2022
[Aktenzeichen: 1 C 235/21])
Jahrgang: 2001, Seite: 1678 GE 2001, 1678
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Dokument-Nr. 13339
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