Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.07.2011
- 9 U 255/11 -
Werbung mit Testurteil nur für tatsächlich getestete Produkte zulässig
Logo und Wertung der Stiftung Warentest darf nicht für ähnliche, jedoch nicht getestete Produkte gleichen Fabrikats verwendet werden
Wirbt ein Unternehmen mit dem Testurteil „GUT“ der Stiftung Warentest, muss klar erkennbar sein, welches der beworbenen Produkte getestet wurde. Es ist unzulässig, das Urteil für eine getestete Matratze der Größe 90 x 200 cm auf andere Größen des gleichen Fabrikats zu übertragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die real SB-Warenhaus GmbH in einer Anzeige für Matratzen in drei verschiedenen Größen geworben. Groß im Bild: Das Logo der Stiftung Warentest mit dem Urteil „GUT“ und der Kennzeichnung als Testsieger. Was die Anzeige verschwieg: Getestet wurden nur Matratzen der Größe 90 x 200 cm, nicht aber die ebenfalls beworbenen Matratzen der Größen 100 x 200 cm und 140 x 200 cm. Damit verstieß das Unternehmen gegen die Bedingungen der Stiftung Warentest zur
real-Werbung irreführend
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte hiergegen wegen Irreführung und bekam vor dem Oberlandesgericht Koblenz Recht. Die real-Werbung erwecke den Eindruck, es seien alle in der Anzeige genannten Matratzengrößen getestet worden. Deshalb ist sie irreführend, entschieden die Richter. Es handele sich nicht um einen Bagatellverstoß. Die Testergebnisse der Stiftung Warentest genössen bei Verbrauchern große Wertschätzung. Es sei deshalb wichtig, dass das Logo mit dem Testergebnis nur im Rahmen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Irreführende Werbung: Stiftung Warentest Testurteil für Olivenöl bezieht sich auf das Erntejahr und darf nicht für gleiches Öl eines anderen Erntejahres genutzt werden
(Landgericht Duisburg, Urteil vom 29.05.2009
[Aktenzeichen: 22 O 121/08]) - Gericht untersagt Stiftung Warentest negative Butter-Bewertung - Butter wurde im Oktober 2008-Heft mit "mangelhaft" getestet
(Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.10.2008
[Aktenzeichen: 2 O 230/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13452
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13452
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.