wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2012
S 9 KR 111/09 -

Befreiung von der elektronischen Gesundheitskarte nicht möglich

Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich nicht vorgesehen

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Möglichkeit zur Befreiung von der elektronischen Gesundheitskarte verneint.

Der aus Wuppertal stammende, 32-jährige Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits erhob gegen die Bergische Krankenkasse Solingen datenschutzrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Datenspeicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte wird gegenüber der bisherigen Krankenversicherungskarte so erweitert, dass auf freiwilliger Basis neben den schon heute gespeicherten Daten (wie Name, Anschrift, Gültigkeitsdauer) nun auch vertrauliche personenbezogene, den Gesundheitszustand betreffende Angaben auf der Karte hinterlegt werden können. Zu diesen Daten gehören z.B. Angaben zur Versorgung im Notfall, ein elektronischer Arztbrief oder Angaben zur Medikamenteneinnahme. Derzeit verfügt der Kläger noch über eine bis zum Ende des Jahres gültige Krankenversicherungskarte.

Versicherter kann selbst über gespeicherte Informationen auf elektronischer Gesundheitskarte bestimmen

Das Sozialgericht Düsseldorf wies die Klage jedoch ab. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass der Kläger gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Befreiung von der elektronischen Gesundheitskarte habe. Eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert würden. Allein im Hinblick auf Pflichtangaben sei der Kläger jedoch nicht beschwert, da diese identisch seien mit den Angaben auf der bisherigen Krankenversicherungskarte. Die elektronische Gesundheitskarte weise im Übrigen nur nach, dass der Kläger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sei. Der Sachleistungsanspruch des Klägers werde durch die elektronische Gesundheitskarte nicht berührt.

Umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hier nicht Aufgabe des Gerichts

Im Hinblick auf den konkreten Streitgegenstand gebe es daher keine Veranlassung, auf die (datenschutz-)rechtlichen Bedenken bezüglich der weiteren jedoch freiwilligen und erst zukünftigen Speichermöglichkeiten auf elektronische Gesundheitskarte im Allgemeinen einzugehen. Aufgabe des Gerichts sei nicht die umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, sondern die konkrete Beschwer des Klägers.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2012
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht | Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13718 Dokument-Nr. 13718

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13718

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?