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Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 24.04.2012
- S 3 AS 3239/11 WA -
Hartz IV: Private Unfallversicherung für Kinder im Einzelfall angemessen
Bei Kindern mit Behinderung und einem erhöhten Unfallrisiko ist Unfallversicherung als angemessen zu bewerten
Das Sozialgericht Chemnitz hat nochmals bekräftigt, dass die Unfallversicherung eines minderjährigen Kindes im Einzelfall angemessen sein kann. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn das Kind an einer geistigen Behinderung leidet und ein erheblich höheres Unfallrisiko besteht.
Das beklagte Jobcenter Zwickau hielt im zugrunde liegenden Streitfall eine private
Unfallversicherung aufgrund individueller Lebensumstände notwendig
Das Sozialgericht kam in seiner Entscheidung vom 24. April 2012 zu dem Ergebnis, dass die
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Anrechnung des Kindergeldes auf Arbeitslosengeld II wird um Versicherungsbetrag reduziert
Damit wird vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2012
Quelle: Sozialgericht Chemnitz/ra-online
- Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 04.08.2010
[Aktenzeichen: S 3 AS 6295/09] - Bundessozialgericht, Urteil vom 10.05.2011
[Aktenzeichen: B 4 AS 39/10 R]
- Hartz IV-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen
(Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 26.06.2008
[Aktenzeichen: S 21 AS 1805/08 ER]) - Hartz IV: Beiträge für private Krankenversicherung müssen vom Grundsicherungsträger gezahlt werden
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2009
[Aktenzeichen: L 2 SO 2529/09 Er-BL 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B])
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Dokument-Nr. 13750
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