wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 31.07.2012
1 K 180/12.TR -

Behörde durfte NPD Versammlung wegen Provokationswirkung um einen Tag verlegen

Keine NPD-Versammlung am offiziellen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Die angeordnete Verlegung einer für den 27. Januar 2012 angekündigten Versammlung der NPD unter dem Motto "Von der Finanz- zur Eurokrise - Zurück zur D-Mark" auf den 28. Januar 2012 wurde nunmehr auch im Hauptsacheverfahren durch das Verwaltungsgericht Trier bestätigt.

Das dem Klageverfahren vorangegangene Eilverfahren war erfolglos geblieben, ebenso das vor dem OVG Rheinland-Pfalz geführte Beschwerdeverfahren und ein auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteter Antrag beim Bundesverfassungsgericht.

Veranstaltung am offiziellen Tag des Gedenkens der Opfer provokant

Das Gericht bestätigte ihre bereits im Eilverfahren vertretene Auffassung, dass von der geplanten Veranstaltung am offiziellen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus eindeutig Provokationswirkungen ausgingen, die dem sittlichen Empfinden der Bürgerinnen und Bürger zuwider liefen. Schon von der Terminswahl ginge eine Provokationswirkung aus, die dadurch verstärkt würde, dass die Klägerin auffallend häufig Versammlungen zu aktuellen politischen Themen an Gedenktagen oder historisch belasteten Tagen anmelde. Zudem verstärke die zeitliche und örtliche Kollision der angemeldeten Versammlung mit dem an diesem Tage durchgeführten Rundgang "Stolpersteine" die Provokationswirkung. Gleiches gelte im Hinblick auf die angemeldeten Hilfsmittel, insbes. der Verwendung von Fahnen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13908 Dokument-Nr. 13908

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13908

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?