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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 31.07.2012
- 1 K 180/12.TR -
Behörde durfte NPD Versammlung wegen Provokationswirkung um einen Tag verlegen
Keine NPD-Versammlung am offiziellen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Die angeordnete Verlegung einer für den 27. Januar 2012 angekündigten Versammlung der NPD unter dem Motto "Von der Finanz- zur Eurokrise - Zurück zur D-Mark" auf den 28. Januar 2012 wurde nunmehr auch im Hauptsacheverfahren durch das Verwaltungsgericht Trier bestätigt.
Das dem Klageverfahren vorangegangene Eilverfahren war erfolglos geblieben, ebenso das vor dem OVG Rheinland-Pfalz geführte Beschwerdeverfahren und ein auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteter Antrag beim Bundesverfassungsgericht.
Veranstaltung am offiziellen Tag des Gedenkens der Opfer provokant
Das Gericht bestätigte ihre bereits im Eilverfahren vertretene Auffassung, dass von der geplanten Veranstaltung am offiziellen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Verbot einer NPD-Kundgebung auf dem Darmstädter Luisenplatz rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 02.08.2012
[Aktenzeichen: 3 L 974/12.DA]) - Kundgebung der NPD in Darmstadt darf unter Auflagen stattfinden
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.08.2012
[Aktenzeichen: 8 B 1595/12])
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Dokument-Nr. 13908
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