Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 05.06.2012
- S 7 AS 2485/09 -
Umzug ohne Einwilligung des Jobcenters: Keine Übernahme bei höheren Mietkosten
Familie darf nicht ohne Einwilligung des Jobcenters in die Wohnung ihres Sohnes umziehen
Wird eine Wohnung vor Beginn des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II mit offensichtlich bestehenden (also nicht verdeckten oder später auftretenden) Mängeln angemietet und zehn Jahre lang bewohnt, so liegt kein notwendiger Umzug vor und es ist gerechtfertigt, nur die bis zum Umzug zu tragenden angemessenen Aufwendungen weiter zu zahlen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, die seit 2004 laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen, lebten von 1997 bis 2008 in einer 70 qm großen Wohnung mit niedriger Deckenhöhe an einer stark befahrenen Straße. Das Badezimmer lag ein Stockwerk tiefer, das Warmwasser wurde durch strombetriebene Boiler erzeugt, in der Wohnung befand sich nur ein WC ohne Waschbecken. Für diese Wohnung zahlten sie zuletzt eine Kaltmiete von 322,21 Euro monatlich. Im März 2008 zogen sie ohne Zustimmung des Jobcenters in eine 60 qm große Wohnung ihres Sohnes, für die sie eine monatliche Kaltmiete von 400 Euro zu zahlen hatten.
Jobcenter hält Umzug nicht für erforderlich
Das
Umzug erst bei unzumutbarem Wohnstandard gerechtfertigt
Die hiergegen erhobene Klage wurde von dem Sozialgericht Stuttgart als unbegründet abgewiesen. Nach dem Gesetz seien Leistungen für die Unterkunft weiterhin nur in Höhe der bis zu einem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Hartz IV: Jobcenter muss nicht für vermeidbare Doppelmieten aufkommen
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 31.03.2012
[Aktenzeichen: S 150 AS 25169/09]) - Hartz IV: Keine Begrenzung der Unterkunftskosten bei Umzug in ein anderes Bundesland
(Bundessozialgericht, Urteil vom 01.06.2010
[Aktenzeichen: B 4 AS 60/09 R])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13996
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13996
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.