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Amtsgericht München, Urteil vom 25.01.2012
- 345 C 30646/11 -
Marktpreisspiegel Deutschland 2008 des Fraunhofer Instituts hat Vorrang vor Schwacke-Liste bei Berechnung der Erstattung vom Mietwagenkosten nach einem Unfall
AG München zum Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Unfall
Als Schätzgrundlage für die Höhe der nach einem Verkehrsunfall ersatzfähigen Mietwagenkosten ist dem Marktpreisspiegel Deutschland 2008 des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation gegenüber der Schwacke-Liste der Vorzug zu geben. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall kam es im März 2010 zu einem
Versicherung zahlt Mietwagenkosten nur anteilig
Für den Reparaturzeitraum nahm sich der Geschädigte einen vergleichbaren
Zweckmäßige und notwendige Mietwagenkosten sind zu erstatten
Der zuständige Richter des Amtsgerichts München gab ihr aber nur zu einem sehr kleinen Teil Recht. Grundsätzlich könne der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom Schädiger den Ersatz derjenigen
Geschädigter kann grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen
Nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit abgeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebots habe er im Rahmen des ihm zumutbaren, von mehreren möglichen, den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Das bedeute, dass er von mehreren auf dem örtlichen Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen könne.
Durch Fraunhofer-Institut festgestellte Werte liegen näher an der Realität
Um diesen marktüblichen Tarif festzustellen, könne der Richter auf Listen und Tabellen zurückgreifen. Als Schätzgrundlage für die Höhe der nach einem
Nach dieser Liste ergebe sich ein erstattungsfähiger Betrag von 861,58 Euro. Nach Abzug der gezahlten 840 Euro sei der Klägerin daher noch 21,58 Euro zuzusprechen.
Hinweis:
Da der Klägerin nur 21,58 Euro zugesprochen wurden, sie aber 1.252 Euro geltend gemacht hatte, musste sie auch die gesamten Kosten des Rechtsstreits zahlen. Es ist daher anzuraten, vor Anmietung eines Ersatzwagens zu überprüfen, ob dessen Kosten überhaupt erstattungsfähig sind.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.04.2011
[Aktenzeichen: VI ZR 300/09]) - AG München zum Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif
(Amtsgericht München, Urteil vom 03.04.2009
[Aktenzeichen: 343 C 35535/06])
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Dokument-Nr. 14129
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