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Amtsgericht Rheine, Urteil vom 30.10.1984
- 14 C 420/84 -
Lärm durch Imbissbude und Pub berechtigt zur Mietminderung
Minderung von 38 % angemessen
Kommt es durch eine im Parterre befindlichen Imbissstube und Pub zu einer erheblichen Lärmbelästigung, so ist der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall befanden sich im Erdgeschoss eines Mietwohnhauses eine Imbissstube sowie ein
Erheblicher Mietmangel liegt vor
Das Amtsgericht entschied, zu Gunsten des Mieters. Entsprechen die Schallschutzmaßnahmen der Betriebe zu den darüber liegenden Wohnungen nicht den Anforderungen, die an einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2012
Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)
Jahrgang: 1985, Seite: 260 WuM 1985, 260
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Dokument-Nr. 14192
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