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Sozialgericht München, Urteil vom 27.03.2012
- S 48 SO 485/10 -
Behindertes Kind hat Anspruch auf ein behindertengerechtes Auto
Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Autos muss vom Staat gewährt werden
Benötigt ein behindertes Kind zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ein behindertengerechtes Fahrzeug, so hat die zuständige Behörde Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur Beschaffung zu gewähren. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten um Hilfen zur
Kläger war auf Benutzung eines Fahrzeuges angewiesen
Das Sozialgericht München entschied zu Gunsten des Klägers. Er gehöre aufgrund seiner
Häufige Benutzung nicht erforderlich
Es sei auch nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich, dass das Fahrzeug ähnlich häufig wie im Falle der Teilnahme am Arbeitsleben (etwa 22 Tage pro Monat) genutzt werden müsse. Eine solche Auslegung greife zu kurz. Die
Behindertenfahrdienst nicht genügend
Ein Verweis darauf, den
Wohnsitz nicht problematisch
Das Gericht führte weiter aus, dass der selbst gewählte Wohnsitz des Klägers der Gewährung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2012
Quelle: Sozialgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14347
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