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Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.09.2012
- 10 K 2079/12 F -
Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei Seitwärtsverschmelzung
Hinzurechnung gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a.F. bei Verschmelzung von Schwestergesellschaften nicht rechtens
Eine Teilwertabschreibung ist im Fall der Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften und späterer Anteilsveräußerung nicht nach § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a.F. hinzuzurechnen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin eine
Hinzurechnung an Anteilsveräußerung bei vorangegangener Verschmelzung nicht vom Gesetz gedeckt
Das Finanzgericht Münster gab der Klägerin im Ergebnis Recht. Für den Fall einer
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2012
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 14377
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