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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.11.2012
- 11 K 1038/12 -
Rücknahme der Einbürgerung eines al-Qaida-Terrorhelfers gerechtfertigt
Unterstützungshandlungen für terroristische Vereinigung begannen bereits im Zeitraum vor der Einbürgerung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage eines wegen Unterstützung der al-Qaida im Ausland verurteilten türkisch stämmigen Klägers gegen die vom Landratsamt Böblingen verfügte Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband abgewiesen.
Der 1978 in Sindelfingen als türkischer Staatsangehöriger geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls war am 23. März 2006 eingebürgert worden. Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens bekannte er sich im September 2004 mit der Unterzeichnung der Loyalitätserklärung ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
OLG Koblenz verurteilt Kläger wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland
Zuletzt war der Kläger bei der Daimler AG als Lackierer am Standort Malaysia beschäftigt. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland Anfang 2009 wurde er festgenommen. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Kläger im Juli 2010 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (der Al-Qaida) im Ausland. Das Urteil ist seit Mai 2011 rechtskräftig. Seine Klage gegen die Daimler AG auf Wiedereinstellung und Beschäftigung nahm der Kläger im Mai 2012 zurück.
Landratsamt nimmt Einbürgerung in deutschen Staatsverband zurück
Am 3. März 2011 nahm das Landratsamt Böblingen
Kläger hält Rücknahme der Einbürgerung für rechtswidrig
Mit seiner hiergegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass die Rücknahme seiner
Abgegebene Loyalitätserklärung des Klägers war inhaltlich unwahr
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass die Rücknahme der
Mögliche folgende Staatenlosigkeit steht Ermessensentscheidung von Gesetzes wegen nicht entgegen
Der Kläger habe darüber hinaus auch arglistig über den Umstand getäuscht, dass sein Bekenntnis bzw. seine Erklärung im Zeitpunkt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Al-Qaida-Mitglied darf ausgewiesen werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.06.2012
[Aktenzeichen: 7 A 10303/12.OVG]) - Ausweisung wegen Einstellung von al-Qaida-Drohvideo auf Youtube-Account zulässig
(Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 04.10.2012
[Aktenzeichen: 1 K 1121/12])
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Dokument-Nr. 14878
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