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Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 19.02.2013
- 1 K 1084/12 We -
Gemeinde darf Genehmigung zur Installation einer Solaranlage auf dem Hausdach versagen
Gestaltungssatzung der Stadt sieht traditionelles Erscheinungsbild des Stadtkerns vor
Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, einem Hausbesitzer eine nachträgliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach zu erteilen. Sofern das Haus im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung liegt, mit der die Stadt das traditionelle Erscheinungsbild des im Wesentlichen erhaltenen kleinteilig bebauten Stadtkerns erhalten möchte, darf die Gemeinde die Installation einer Solaranlage untersagen.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte die Kläger erfolglos eine Verpflichtung der beklagten
Solaranlagen dürfen gemäß Gemeindesatzung nicht vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sein
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Weimar hat die
Stadt darf Berufs- und Gewerbefreiheit größeres Gewicht beimessen als ökologischen und ökonomischen Energiesparmodellen
Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Satzung ergeben sich nach der Auffassung des Gerichts auch nicht daraus, dass in dem Bereich zumindest eingeschränkt Werbeanlagen und Sonnenmarkisen in Verbindung mit Ladeneingängen und Schaufenstern angebracht werden dürften. Die
Ermessensfehler bei Versagen der Genehmigung seitens der Stadt nicht erkennbar
Die erfolgte Abwägung der Beklagten zwischen dem Schutzzweck der Gestaltungssatzung einerseits und dem öffentlichen Interesse an einer nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien auch durch Private andererseits, lasse keine Ermessensfehler im Rahmen der Prüfung, ob eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung im vorliegenden Einzelfall erteilt werden könne, erkennen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Weimar/ra-online
- Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes: Stadt darf Installation sichtbarer Solarpaneele auf Hausdach untersagen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2011
[Aktenzeichen: 8 A 11111/10.OVG]) - VG Berlin: Errichtung einer Solaranlage auf denkmalgeschütztem Haus zulässig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.09.2010
[Aktenzeichen: VG 16 K 26.10])
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Dokument-Nr. 15590
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