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Oberlandesgericht München, Urteil vom 09.02.2012
- 6 U 2488/11 -
OLG München: Verwendung eines Firmennamens im Meta-Tag zwecks Äußerung von Kritik zulässig
Anspruch auf Unterlassung besteht daher nicht
Verwendet jemand einen Firmennamen in dem Meta-Tag seiner Internetseite, um damit das Auffinden seiner Kritik an der Firma zu leichtern, ist dies vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Die betroffene Firma hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Unterlassung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verwendete ein Journalist den Namen einer Firma als Meta-Tag im Rahmen seiner
Unterlassungsanspruch bestand nicht
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Journalisten. Der Firma habe kein Anspruch auf Unterlassung zugestanden. Denn die
Benutzung des Namens war von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt
Zwar sei das Interesse des Betroffenen, einen Gebrauch seines Namens ohne Zustimmung nicht dulden zu müssen, aus Sicht des Oberlandesgerichts als hoch zu bewerten. Des Weiteren sei nicht außer Acht zu lassen gewesen, dass die Firma in ihrem öffentlichen Ansehen erheblich beeinträchtigt und ihre geschäftliche Tätigkeit erschwert wurde. Jedoch habe im vorliegenden Fall das
Unzulässige Schmähkritik lag nicht vor
Eine unzulässige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 19.05.2011
[Aktenzeichen: 4 HK O 14051/10]
- Fremde Marken dürfen in Metatags nicht verwendet werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.05.2006
[Aktenzeichen: I ZR 183/03]) - Verletzung des Markenrechts bei Verwendung eines geschützten Begriffs im HTML-Tag (Alt-Attribut des img-Tags)
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011
[Aktenzeichen: I-20 U 68/11])
Jahrgang: 2012, Seite: 404 CR 2012, 404 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 346 GRUR-RR 2012, 346 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2012, Seite: 356 K&R 2012, 356 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 463 MMR 2012, 463 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 947 NJW-RR 2012, 947
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Dokument-Nr. 15737
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