wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 22.11.2005
4 E 2800/03 (1) -

Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet bei faktischer Integration in die bundesrepublikanische Lebenswirklichkeit

Die 4. und 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt haben in zwei Entscheidungen die Rückführung von Familien nach Serbien und Montenegro für unzulässig erklärt, wenn diese in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht faktisch in die Bundesrepublik Deutschland und die hier herrschenden Lebensverhältnisse integriert sind.

Die 4. Kammer führte in ihrem Urteil aus, dass eine Rückkehr der Familie nach Serbien und Montenegro im Hinblick auf die zwischenzeitlich eingetretene faktische Integration in die bundesrepublikanische Lebenswirklichkeit nicht mehr zumutbar sei. Die Eltern lebten seit mehr als 13 bzw. 11 Jahren außerhalb ihres Heimatlandes, ihre Kinder seien entweder im Kindergarten- bzw. Grundschulalter in die Bundesrepublik Deutschland gekommen bzw. hier geboren.

Nach dem Eindruck, den die Familie in der mündlichen Verhandlung hinterlassen habe, hätten die Kinder mit der deutschen Sprache keine und die Eltern nur geringe Schwierigkeiten. In wirtschaftlicher Hinsicht hätten die Eltern in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihren Lebensunterhalt möglichst aus eigenem Erwerbseinkommen zu bestreiten, was sowohl im Hinblick auf ihre unsichere aufenthaltsrechtliche Situation zum einen als auch im Hinblick auf ihre Verantwortung für die vier Kinder zum anderen nicht einfach gewesen sei. Ihre Kinder hätten nicht nur die gesetzliche Schulpflicht erfüllt, sondern ihre schulische Laufbahn mit gutem bis sehr gutem Erfolg bewerkstelligt.

Der Landkreis Bergstrasse wurde durch das Urteil verpflichtet, erneut über die Anträge auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zu entscheiden.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Vgl. auch die Entscheidung der 8. Kammer, VG Darmstadt, Beschluss v. 21.12.2005: Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn die Kinder in der Bundesrepublik aufgewachsen und integriert sind

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2005
Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 28.12.2005

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1578 Dokument-Nr. 1578

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1578

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?