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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.05.2013
- 4 U 162/12 -
Sturz vom Pferd: Für Schadensersatzansprüche muss Zusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung des Reitlehrers und Sturz klar erkennbar sein
OLG Frankfurt konkretisiert die Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Schadensersatzansprüche gegen einen Reitlehrer zurückgewiesen, in dessen Reitunterricht eine Finanzbeamtin vom Pferd gestürzt war und sich dabei erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Das Gericht sah in der Handlungsweise des Reitlehrers keine Verletzung von Sorgfaltspflichten.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt eine Finanzbeamtin in einer Reithalle in Hessen von dem beklagten
Land Hessen stellt aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche gegen den Reitlehrer
Das Land Hessen, bei dem die Finanzbeamtin beschäftigt ist, nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht wegen der angefallenen Arztkosten und des während der Erkrankung der
Landgericht verneint Sorgfaltspflichtverletzung seitens des Reitlehrers
Das Landgericht wies die Klage nach einer Beweisaufnahme über den Unfallhergang mit der Begründung ab, der
Reitlehrer hätte Schülerin auf ein Weiterreiten im "Schritt" auffordern müssen
Die hiergegen vom Land Hessen eingelegte Berufung blieb ebenfalls ohne Erfolg. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah nach einer ergänzenden Befragung eines Sachverständigen keinen Schadenersatzanspruch gegen den
Zurechenbarer Kausalzusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und Sturz nicht erkennbar
Es fehle jedoch ein zurechenbarer Kausalzusammenhang zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten und dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 18.06.2012
[Aktenzeichen: 1 O 373/11]
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Dokument-Nr. 15910
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