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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.06.2013
- 7 U 11/12 -
Radfahren ohne Helm: Fahrradfahrer muss sich bei Unfall Mitverschulden anrechnen lassen
Fahrradfahrer trägt Mitschuld, sofern Verletzungen durch Tragen eines Fahrradhelms hätten vermieden oder gemindert werden können
Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und hat im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 % bemessen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls fuhr mit ihrem
Fahrradfahrerin verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld - Autofahrerin verweist auf Mitschuld der Fahrradfahrerin
Da die ärztliche Behandlung und die berufliche Wiedereingliederung noch nicht abgeschlossen waren, verlangte die Fahrradfahrerin vor Gericht zunächst die Feststellung, dass die Halterin des Pkw und deren Kfz- Haftpflichtversicherung verpflichtet sind, ihr alle aus dem
Fahrradfahrerin trägt Mitschuld - Grob fahrlässiges Verhalten der Autofahrerin überwiegt jedoch
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass die Fahrradfahrerin ein
Anschaffung eines Schutzhelms wirtschaftlich zumutbar
Zwar bestehe für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
- Landgericht Flensburg, Urteil vom 12.01.2012
[Aktenzeichen: 4 O 265/11]
- Fahrradunfall: Helmpflicht nur für Rad-Sportler - Radler kollidiert mit sich öffnender Autotür
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2007
[Aktenzeichen: 4 U 80/07]) - Freizeitradfahrer dürfen ohne Fahrrad-Schutzhelm fahren
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2007
[Aktenzeichen: 1 U 278/06])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 1494 NJOZ 2014, 1494 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2013, Seite: 353 r+s 2013, 353
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Dokument-Nr. 16090
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