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Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.04.2013
- 12 K 1625/12 E -
Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung kein begünstigter Arbeitslohn
Wert der Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Erfindung für Höhe der Zahlung maßgeblich
Eine an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindung gezahlte Vergütung stellt weder eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit noch eine Entschädigung dar. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im Rahmen seiner Beschäftigung ein
Vergütung für Arbeitnehmer als Ausgleich für Rechtsübergang
Das Finanzgericht Münster folgte der Ansicht des Klägers ebenfalls nicht. Die
Einmalige Zahlung stellt keine Entschädigung dar
Die Zahlung stelle auch keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 16103
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