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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2013
- 9 TaBV 17/13 -
Vergleich der Betriebsratsvorsitzenden mit Hitler rechtfertigt Ausschluss aus dem Betriebsrat
Diffamierende Äußerung macht Betriebsratsmitglied im Betriebsrat untragbar
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat ein Betriebsratsmitglied wirksam aus dem Betriebsrat ausgeschlossen, nachdem das Mitglied die Betriebsratsvorsitzende zweimal mit Hitler und dessen Methoden verglichen hat.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem 13-köpfigen
Sachverhalt
In einer Betriebsratssitzung am 5. März 2012 und nach Überzeugung der Beschwerdekammer schon sinngemäß am 28. Februar 2012 erklärte das betreffende
Betriebsratsmitglied wird wegen Hitler-Vergleich aus Betriebsrat ausgeschlossen
Einige Zeit danach entschuldigte sich das
LAG schließt Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat aus
Das Arbeitsgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat den Beschluss des Arbeitsgerichts abgeändert und das
Hitler-Vergleich stellt groben Verstoß gegen gesetzliche Pflichten als Betriebsrat dar
Das Hessische Landesarbeitsgericht war der Überzeugung, das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2013
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil vom 22.11.2012
[Aktenzeichen: 10 BV 3/12]
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Dokument-Nr. 16226
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