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Landgericht Kassel, Urteil vom 30.07.1987
- 1 S 274/84 -
Zugluft im Haus und Wassereintritt aufgrund mangelhafter Dichtung rechtfertigen Mietminderung von 20 %
Zumutbarer Luftaustausch lag nicht mehr vor
Kommt es aufgrund der defekten Dichtung an Türen und Fenstern eines vermieteten Hauses zu Zugluft und Wassereintritt, ist der Mieter berechtigt seine Miete um 20 % zu mindern. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall herrschte in einem vermieteten Haus
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Kassel stellte aufgrund der Schilderungen des Sachverständigen fest, dass das vermietete Haus mangelhaft war. Es hielt angesichts der Mängel eine Minderungsquote von 20 % für angemessen. Ein zumutbarer Luftaustausch habe aus Sicht des Gerichts nicht mehr vorgelegen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2013
Quelle: Landgericht Kassel, ra-online (zt/WuM 1988, 108/rb)
- Erkennbare Undichtigkeit von Fenstern bei Mietvertragsschluss schließt späteres Minderungsrecht aus
(Landgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2011
[Aktenzeichen: 63 S 338/10]) - Zugluft verursachende abgetretene Türschwelle unter der Balkontür stellt einen Mietmangel dar
(Landgericht Berlin, Urteil vom 04.06.1984
[Aktenzeichen: 61 S 204/83])
Jahrgang: 1988, Seite: 108 WuM 1988, 108
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Dokument-Nr. 16472
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