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Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 13.08.2013
- 7 A 2057/12 -
Realschulabschluss im verkürzten Bildungsgang G 8 erst nach erfolgreicher Jahrgangsstufe 10
Für Gleichstellung mit einem Realschulabschluss ist ein Jahr in der gymnasialen Oberstufe notwendig
Schülerinnen und Schüler im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) können eine Gleichstellung mit dem Realschulabschluss erst nach einem Jahr in der gymnasialen Oberstufe, d. h. nach dem erfolgreichen Absolvieren der Jahrgangsstufe 10, erreichen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein
Gleichstellung mit Realschulabschluss erst nach einem Jahr in der gymnasialen Oberstufe
Zur Begründung seiner Entscheidung führt der Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen aus, nach den hier einschlägigen Bestimmungen des Hessischen Schulrechts sei nur ein
Durchlaufen von zehn Schuljahren gewährleistet Anerkennung des Realschulabschlusses in anderen Bundesländern
In dieser
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2013
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel/ra-online
- "Stadtkinder" haben Vorrang vor "Landkreiskindern" bei Schülerüberhang
(Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 01.08.2013
[Aktenzeichen: 2 E 658/13 We]) - Eltern haben keinen Anspruch auf koedukativen Unterricht an Berliner Schulen
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.07.2013
[Aktenzeichen: VG 3 L 494.13])
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Dokument-Nr. 16491
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