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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.09.2013
- 26 U 85/12 -
Arzt haftet für unzureichende Aufklärung eines Patienten vor der Darmspiegelung
Patient hat Anspruch auf 220.000 Euro Schmerzensgeld bei Darmperforation nach einer Darmspiegelung
Ein Facharzt für Chirurgie schuldet einem Patienten 220.000 Euro Schmerzensgeld, weil er den Patienten über die Risiken einer Koloskopie (Darmspiegelung) unzureichend aufgeklärt hat, in deren Folge der Patient eine Darmperforation mit schwerwiegenden Komplikationen erlitten hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich
OLG Hamm spricht Kläger Schadensersatz zu
Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Kläger Schadensersatz zugesprochen, u.a. 220.000 Euro
Arzt muss Patienten über Risiko einer Perforation aufklären
Der Beklagte hafte, weil davon auszugehen sei, dass er den Kläger ohne ausreichende Aufklärung behandelt habe. Nach
Vorgedruckte Risikoaufklärung zu allgemein gehalten
Dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Arzthaftung: Nichtbeachtung einschlägiger Fachliteratur kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.06.2012
[Aktenzeichen: 5 U 1450/11]) - Operierender Chefarzt muss ordnungsgemäße Aufklärung über Risiken der Operation sicherstellen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.11.2006
[Aktenzeichen: VI ZR 206/05])
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Dokument-Nr. 16954
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