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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.08.2013
- VG 1 K 366.11 -
Winterdienstverpflichtung nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück
Fahrbahnmitte bildet natürliche Grenze für Reinigungs- bzw. Winterdienstpflichten
Die Verpflichtung von Anliegern zum Winterdienst erstreckt sich nur auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
In dem vorzuliegenden Fall ist die Klägerin Anliegerin eines Grundstücks in Berlin-Neukölln. Das
Begriff des nächstgelegenen Gehwegs erfasst nicht den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite
Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt. Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz seien die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen verfassungsgemäß
(Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 14.11.2012
[Aktenzeichen: VerfGH 8/11]) - Vorsicht, eingeschränkter Winterdienst! - Leistungsfähigkeit der Gemeinde bestimmt den Umfang der Räum- und Streupflicht
(Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 29.01.2009
[Aktenzeichen: 3 L 1922/08]) - Winterdienstpflicht im verkehrsberuhigten Bereich bei bloßer optischer Abgrenzung von Gehweg und Fahrbahn
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.09.2017
[Aktenzeichen: 4 U 57/16])
Jahrgang: 2013, Seite: 1531 GE 2013, 1531
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Dokument-Nr. 16967
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