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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 10.07.2007
- 7 C 162/07 -
Kein Recht zur Mietminderung bei Kinderlärm
Kinderlärm ist als sozialadäquat hinzunehmen
Kinderlärm ist als sozialadäquat hinzunehmen und berechtigt daher nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Spandau entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der von einer Ganztagsbetreuung ausgehende
Kinderlärm rechtfertigt keine Mietminderung
Das Amtsgericht Spandau entschied, dass der
Baunutzungsverordnung bestätigte Ergebnis
Dieses Ergebnis sei nach Auffassung des Amtsgerichts durch § 4 Abs. 2 Nr. 3 Baunutzungsverordnung bestätigt worden. Nach dieser Vorschrift gehören Kindergärten, Hortbetreuungen und Vorschulen in Wohngebiete. Damit werde sichergestellt, dass die Kinder diese sozialen Einrichtungen in der Nähe ihres Wohnortes aufsuchen können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2013
Quelle: Amtsgericht Spandau, ra-online (zt/MM 2008, 298/rb)
- Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung
(Landgericht München I, Urteil vom 24.02.2005
[Aktenzeichen: 31 S 20796/04]) - Lärm von Kinderspielplatz berechtigt nicht zur Mietminderung
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.03.2009
[Aktenzeichen: 33 C 2368/08 - 50]) - Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung und stellt keinen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar
(Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.11.2008
[Aktenzeichen: 409 C 285/08])
Jahrgang: 2008, Seite: 298 MM 2008, 298
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Dokument-Nr. 16992
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