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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.10.2013
- 1 K 438/13.KO -
Entlassung eines Soldaten in der Probezeit wegen angeblich fehlender charakterlicher Eignung rechtswidrig
Krankmeldungen und herablassendes Verhalten gegenüber der Disziplinarvorgesetzten für Entlassung nicht ausreichend
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Krankmeldungen eines Soldaten in der Probezeit und ein angeblich herablassendes Verhalten gegenüber der Disziplinarvorgesetzten zwar durchaus Anlass für erzieherische oder auch disziplinare Maßnahmen geben, diese Verhaltensweisen jedoch nicht für eine Entlassung ausreichen oder auf eine grundsätzliche fehlende charakterliche Eignung schließen lassen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde 2008 bei der Bundeswehr als Anwärter für die Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes eingestellt und in der Folgezeit für das von ihm ausgeübte Amt außergewöhnlich gut beurteilt.
Bundeswehr entlässt Soldaten wegen eines angeblich grundsätzlich charakterlichen Mangels
Im Dezember 2010 verhängte die Bundeswehr gegen den Soldaten nach einem Unfall, bei dem er ohne Befugnis ein Bundeswehrfahrzeug steuerte, eine Disziplinarbuße von 1.000 Euro. Im Oktober 2011 beantragte der
Aus Krankmeldungen darf nicht fehlende charakterliche Eignung geschlossen werden
Die Klage war vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich. Die
Verhalten des Klägers hätte erzieherischer oder disziplinarer Maßnahmen bedurft
Auch wenn das Verhalten des Klägers durchaus Anlass für erzieherische oder auch disziplinare Maßnahmen gewesen sein könnte, rechtfertige das Geschehen nicht die Prognose, bei entsprechenden Maßnahmen sei eine Änderung des Verhaltens des Klägers in der Zukunft nicht zu erwarten. Da die Stammdienststelle der Bundeswehr auch den ihr zustehenden Ermessensspielraum verkannt habe, sei der Klage des Soldaten stattzugeben gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 17052
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