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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.03.2007
- 63 S 155/07 -
Kein Recht zur Mietminderung bei Erkennbarkeit zukünftiger Baumaßnahmen
Vorhandene Baulücke begründet Erkennbarkeit
Dem Mieter steht wegen Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen dann kein Recht zur Mietminderung zu, wenn die Bauarbeiten wegen des Vorhandenseins einer Baulücke zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses erkennbar waren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollten die Mieter einer Wohnung ihre
Kein Recht zur Mietminderung wegen Bauarbeiten
Das Landgericht Berlin verneinte ein
Vorhandene Baulücke schloss Minderungsrecht aus
Eine solche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17704
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