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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 18.03.2014
- 556 C 11841/13 -
Krankenhauspatient hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verlust der Zahnprothese
Schuldhafte Organisationspflichtverletzung seitens des Krankenhauses nicht feststellbar
Ein Krankenhauspatient, der wegen einer ansteckenden Krankheit in ein anderes Zimmer verlegt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn seine Zahnprothese bei dem Umzug abhanden kommt und eine schuldhafte Organisationspflichtverletzung oder eine Verletzung der Obhutspflicht seitens des Krankenhauses nicht feststellbar ist.
Der 80- jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls war in der Zeit vom 1. bis 17. Januar 2013 aufgrund einer schweren Lungenentzündung Patient in einem
Kläger war gesundheitlich eigenständig in der Lage, sich um seinen Zahnersatz zu kümmern
Das Amtsgericht Hannover hat weder eine schuldhafte Organisationspflichtverletzung noch eine Verletzung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 17915
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