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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 06.09.2013
- 6 S 17/13 -
Von zerschlissenem Teppich ausgehende Stolpergefahr rechtfertigt Mietminderung von 5 % der Bruttomiete
Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB
Geht von einem alten zerschlissenen Teppich eine Stolpergefahr aus, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 5 % der Bruttomiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete. Hintergrund der
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Darmstadt bejahte ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/pt/ZMR 2014, 208/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 745 GE 2014, 745 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 208 ZMR 2014, 208
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Dokument-Nr. 18038
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