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Landgericht Berlin, Urteil vom 06.11.2013
- 67 S 502/11 -
Durch Modernisierungsarbeiten verringerter Lichteinfall rechtfertigt Mietminderung von 24 %
Modernisierung bewirkte Verkleinerung der Fensterflächen
Werden durch die Modernisierungsarbeiten die Fensterflächen verkleinert und kommt es daher zu einem verringerten Lichteinfall, kann dies eine Mietminderung von 24 % rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen von Modernisierungsarbeiten an einem Wohnhaus im Jahr 2008 wurden eine Wärmedämmung angebracht sowie neue Fenster eingebaut. Durch die Arbeiten hat sich jedoch die
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin bejahte ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/ZMR 2014, 206/rb)
- Schimmelpilzbildung nach Fenstermodernisierung rechtfertigt Mietminderung von 10 %
(Amtsgericht Gotha, Urteil vom 24.03.2003
[Aktenzeichen: 2 C 116/02]) - Verschattung und eingeschränktes Sichtfeld durch nachträglich angebauten Balkon rechtfertigen Mietminderung von 10 %
(Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 08.02.2002
[Aktenzeichen: 716A C 265/01])
Jahrgang: 2014, Seite: 99 MietRB 2014, 99 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 206 ZMR 2014, 206
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Dokument-Nr. 18055
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