Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 24.03.2014
- 4 B 608/13 -
Nichtraucherschutzgesetz gilt nicht für Shisha-Café
Verwendung von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen ist nicht vom Nichtraucherschutzgesetz umfasst
Dem Besitzer eines Shisha-Cafés kann der Betrieb seines Cafés dann nicht mit Verweis auf das Nichtraucherschutzgesetz untersagt werden, wenn er die Wasserpfeifen (Shishas) nicht mit Tabak, sondern nur mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen anbietet.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Shishacafébetreibers aus Marl gegen die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes auf sein Café. Er bietet seinen Kunden nämlich keine Wasserpfeifen (Shishas) mit Tabak an, sondern nur mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen.
Nichtraucherschutzgesetz verbietet nur das Rauchen von Tabak
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab dem Cafébetreiber recht und verwies darauf, dass in Shishabars ohne Tabak geraucht werden darf. Das Gericht habe keine Zweifel daran, dass das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
- Bayerischer VGH: Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.11.2010
[Aktenzeichen: 9 CE 10.2468]) - Saarland: Wasserpfeifenrauchen in "Shisha-Cafés" vorläufig weiterhin erlaubt
(Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.03.2008
[Aktenzeichen: Lv 2/08 e. A.])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18163
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18163
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.