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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 27.05.1988
- 17 S 378/87 -
76-jährige schwerkranke, auf Rollstuhl angewiesene Wohnungsmieterin nicht zum Winterdienst verpflichtet
Mietvertrag sah Winterdienstpflicht vor
Auch wenn der Mietvertrag vorsieht, dass sämtliche Mieter den Winterdienst turnusmäßig übernehmen müssen, so kann dies von einer 76-jährigen schwerkranken und auf einen Rollstuhl angewiesene Mieterin nicht verlangt werden. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine 76-jährige Wohnungsmieterin im Jahr 1987 auf Feststellung, dass sie von der Pflicht zum
Befreiung von Winterdienstpflicht
Das Landgericht Darmstadt entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie sei wegen nachträglicher subjektiver Unmöglichkeit gemäß § 275 BGB von der Verpflichtung zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2018
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/WuM 1988, 300/rb)
- Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 29.07.1987
[Aktenzeichen: 30 C 154/87]
Jahrgang: 1988, Seite: 300 WuM 1988, 300
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Dokument-Nr. 18647
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