Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 09.10.2014
- 5 C 1/14 -
Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden unwirksam
Dresden ist keine sonstige Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des § 34 Abs. 1 SächsKAG
Die am 1. Februar 2014 in Kraft getretene Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden ist unwirksam. Dresden ist keine den Kur- und Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) und darf deshalb nach der Rechtslage im Freistaat Sachsen keine Kurtaxe erheben. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall hatte die Landeshauptstadt Dresden am 21. November 2013 eine Kurtaxsatzung beschlossen. Die
OGV gibt klägerischem Inhaber eines Beherbergungsbetriebs Recht
Das Gericht hat mit seiner heutigen Entscheidung dem Inhaber eines in Dresden gelegenen Beherbergungsbetriebs Recht gegeben. Dieser wandte gegen die Kurtaxsatzung u. a. ein, Dresden sei keine sonstige
Keine erhebliche Prägung der Wirtschaftskraft durch Fremdenverkehr
Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist von einer sonstigen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2014
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.01.2014
[Aktenzeichen: 5 B 5/14]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18973
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18973
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.