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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 22.10.2014
- 1 K 2995/13 -
Eltern der ums Leben gekommenen Seekadettin der Gorch Fock haben keinen Anspruch auf Entschädigung
Nächtlicher Wachdienst auf dem Segelschulschiff war mit keiner besonderen Lebensgefahr verbundenen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Entschädigungsklage der Eltern der auf dem Segelschulschiff Gorch Fock ums Leben gekommenen Seekadettin Jenny Böken abgewiesen.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf der Gorch Fock auf dem Posten Ausguck ohne Sicherung bei entsprechender Wetterlage zwar lebensgefährlich sei. Der Wachdienst sei aber nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbundenen, wie sie § 63 a des Soldatenversorgungsgesetzes für eine
Berufung der Bundeswehr auf Verjährung voraussichtlich rechtsmissbräuchlich
Offen gelassen wurde, ob ein möglicher Anspruch verjährt gewesen sein könnte. Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre. Sie beginne zu laufen, wenn die den Anspruch begründenden Umstände bekannt seien. Das dürfte hier zwar Anfang des Jahres 2009 aufgrund der ausführlichen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Beantwortung von Fragen der Kläger durch das Bundesministerium der Verteidigung der Fall gewesen sein. Es spreche aber einiges dafür, dass die Berufung der Bundeswehr auf Verjährung rechtsmissbräuchlich war. Die Bundeswehr habe andere Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz geprüft, die Kläger aber nicht darüber informiert, dass die Prüfung eingestellt worden sei. Dies hätten die Kläger erst im Juli 2013 auf Nachfrage erfahren und unmittelbar danach den Entschädigungsanspruch gestellt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 19035
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