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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.10.2014
- 93 O 55/13 -
Früherer BER-Chef Schwarz kann Fortzahlung seiner Bezüge verlangen
Fristlose Kündigung des früheren Sprechers der Geschäftsführung des Flughafens BER ist nicht wirksam erfolgt
Das Landgericht Berlin hat der Klage des früheren Sprechers der Geschäftsführung des Flughafens Berlin-Brandenburg Prof. Dr. Schwarz auf Fortzahlung seiner Bezüge in Höhe von insgesamt 1.026.860,37 Euro stattgegeben.
Prof. Dr. Schwarz war im Juni 2013 von dem Aufsichtsrat fristlos entlassen worden. Hintergrund waren Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens.
Auf mangelhafte Informationen über Flughafeneröffnung gestützte außerordentliche Kündigung ist zu spät erfolgt
Das Landgericht wies in der mündlichen Begründung seiner Entscheidung darauf hin, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2014
Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 19044
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