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Amtsgericht Köln, Urteil vom 08.08.2001
- 141 C 5/01 -
500,- DM Schmerzensgeld wegen misslungener Dauerwellenbehandlung
Dauerwellenbehandlung war Körperverletzung
Wenn der Friseur die Dauerwelle verpfuscht, muss er unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ließ sich eine Frau beim
Keine sachgemäße Diagnose
Sie bemängelte das Fehlen einer sachgemäßen Diagnose, einer Vor- oder Nachbehandlung und die Verwendung falscher Dauerwickler, Haftgummis sowie einer zu aggressiven Dauerwellenlösung. Kurz, der
Zwei Jahre kranke Haare gehabt
Ihre
Falsche Dauerwellenbehandlung war Körperverletzung
Das Gericht sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,- DM zu. Die Behandlung des Friseurs sei als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2006
Quelle: ra-online (pt)
- Haarausfall nach Blondierung: 1.000 Euro Schmerzensgeldanspruch gegen Friseur
(Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 07.05.2009
[Aktenzeichen: 8 C 351/08]) - 1.000,- DM Schmerzensgeld wegen Kurzhaarschnitt nach fehlerhafter Dauerwellenbehandlung
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 26.05.1994
[Aktenzeichen: 510 C 705/94])
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Dokument-Nr. 2033
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