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Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.09.2015
- IV R 8/13 -
Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß
Mit Abzugsverbot verbundene Einschränkung des sogenannten objektiven Nettoprinzips verstößt nicht gegen verfassungsrechtliches Gleichbehandlungsgebot
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft zu berücksichtigen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit blieb die Klage von ehemaligen Gesellschaftern einer Personengesellschaft ohne Erfolg.
Die
BFH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Personengesellschaften
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt die mit diesem Abzugsverbot verbundene Einschränkung des sogenannten objektiven Nettoprinzips nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Sie lasse sich vielmehr im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen, die zugleich durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt worden sind, hinreichend sachlich begründen. Dies hatte der I. Senat des Bundesfinanzhofs bereits mit Urteil vom 16. Januar 2014 für Kapitalgesellschaften entschieden, bei denen durch das Abzugsverbot eine Doppelbelastung des Gewinns mit Körperschaft- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 21842
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