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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2015
- 5 S 2590/13 -
Schneeräumpflicht darf bei einseitigen Gehwegen auf direkte Anlieger des Gehwegs beschränkt werden
Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht allein auf Direktanlieger stellt keinen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz dar
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei einseitigen Gehwegen die Schneeräumpflicht auf die direkten Anlieger des Gehwegs beschränkt werden darf.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Gemeinde fasst Streupflichtsatzung neu
Nachdem eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kam und der Antragsteller die Antragsgegnerin erneut aufgefordert hatte, die gemeinsame Schneeräumpflicht mit ordnungsrechtlichen Mitteln durchzusetzen, fasste der Gemeinderat der Antragsgegnerin die Streupflichtsatzung neu und bestimmte nunmehr, dass allein die
VGH verneint Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die angegriffene Satzungsbestimmung für wirksam. Es sei mit höherrangigem Recht vereinbar, dass die Antragsgegnerin von der ihr im Landesstraßengesetz eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht habe, auch den Anliegern der gegenüberliegenden Straßenseite teilweise die Reinigungs-, Räum- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Pflicht zur Straßenreinigung besteht für Anlieger auch im hohen Lebensalter
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.11.2014
[Aktenzeichen: VG 1 L 299.14]) - Winterdienstverpflichtung nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.08.2013
[Aktenzeichen: VG 1 K 366.11])
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Dokument-Nr. 21853
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