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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2015
- 14 K 982/13 -
Schweizer Familienzulage: Differenzkindergeld ist pro Kind zu berechnen
Übersteigende Beträge für die erste beiden Kinder dürfen nicht mit Kindergeldanspruch für weitere jüngere Kinder verrechnet werden
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das sogenannte Differenzkindergeld, also der Unterschiedsbetrag zwischen dem deutschen Kindergeld und der Schweizer Familienzulage, pro Kind zu berechnen ist. Übersteigt demnach die Schweizer Familienzulage für das erste und zweite Kind das Kindergeld, darf dieser übersteigende Betrag nicht mit dem Kindergeldanspruch für zwei weitere jüngere Kinder verrechnet werden, sondern ist für das einzelne Kind eigenständig zu berechnen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wohnt mit ihrem Ehemann und vier Kindern im Inland. Ihr ältestes Kind ist volljährig und befindet sich in Berufsausbildung. Ihr Ehemann erhält als Arbeitnehmer in der
Keine Rechtsgrundlage für Verrechnung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg berechnete das Differenzkindergeld kindbezogen und damit Differenzkindergeld zugunsten der Klägerin für das dritte Kind von monatlich 24,57 Euro und das vierte von 49,57 Euro, also insgesamt 74,14 Euro. Übersteige die Schweizer Familienzulage für das erste und das zweite Kind das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2015
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Kürzung des Kindergeldes im Wohnland Deutschland um die im Beschäftigungsland Schweiz vorgesehenen, aber nicht beantragten Kinderzulagen?
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30.10.2008
[Aktenzeichen: III R 92/07]) - FG Düsseldorf: Anspruch auf deutsches Kindergeld auch für einen im EU-Ausland wohnenden Elternteil möglich
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2009
[Aktenzeichen: 3 K 3986/08 Kg])
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Dokument-Nr. 21953
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