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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 06.06.2014
- 35 C 92/13 -
Kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Mieters bei Beleidigungen gegenüber Mitmietern aus benachbarten Gebäuden
Störung des Hausfriedens bezieht sich nur auf Zusammenleben innerhalb eines Gebäudes
Beleidigt ein Mieter die Mitmieter benachbarter Gebäude, so liegt darin keine Störung des Hausfriedens. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter kommt deshalb nicht in Betracht. Die Störung des Nachbarschaftsfriedens rechtfertigt keine Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund mehrerer Beleidigungen und Beschimpfungen der
Kein Recht zur ordentlichen Kündigung
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Recht zur ordentlichen Kündigung zugestanden. Zwar gehöre zu den Pflichten eines Mieters die Bewahrung des Hausfriedens. Diese Pflicht beziehe sich jedoch allein auf das Zusammenleben innerhalb des Gebäudes. Gegenüber den Mitmietern in diesem Haus seien Störungen durch Beleidigungen oder Verleumdungen zu unterlassen. Ein solcher Fall habe hier aber nicht vorgelegen.
Störung des Nachbarschaftsfriedens rechtfertigt keine Kündigung
Die Mieter haben die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2015
Quelle: Amtsgericht an der Havel, ra-online (zt/WuM 2015, 741/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 741 WuM 2015, 741
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Dokument-Nr. 22000
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