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Landgericht Berlin, Urteil vom 04.08.2015
- 63 S 378/14 -
Recht zur Mietminderung aufgrund Diebstahls einer im Keller gelagerten Einbauküche
Gestohlene Küche vom Mietvertrag umfasst
Schließt der Mietvertrag eine Einbauküche mit ein, so kann die Miete gemindert werden, wenn die im Keller gelagerte Küche gestohlen wird. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob der Mieter über eine Küche verfügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da die vom Mietvertrag umfasste und im
Recht zur Mietminderung aufgrund gestohlener Küche
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe angesichts dessen, dass die vom Mietvertrag umfasste Küche aus dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1533/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 1533 GE 2015, 1533
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Dokument-Nr. 22071
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