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Amtsgericht Solingen, Urteil vom 01.04.2015
- 11 C 631/14 -
Anspruch auf Ersatz des restlichen Kraftstoffs im Tank aufgrund Totalschadens nach Verkehrsunfall
Schadenshöhe von 1,50 Euro pro Liter Kraftstoff
Erleidet ein Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls einen Totalschaden, so steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Ersatz des restlichen im Tank befindlichen Kraftstoffs zu. Für jeden Liter Kraftstoff erhält er 1,50 Euro als Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Solingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 kam es aufgrund einer Missachtung der Vorfahrtsregelung "rechts-vor-links" zu einem
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund restlichen Diesel-Kraftstoffs
Das Amtsgericht Solingen entschied zu Gunsten des Unfallgeschädigten. Diesem habe ein Anspruch auf Ersatz des restlichen noch im Tank des Fahrzeugs befindlichen Diesel-Kraftstoffs zugestanden. Dem Unfallverursacher sei ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregelung "rechts-vor-links" und damit gegen § 8 StVO vorzuwerfen gewesen. Dem Unfallgeschädigten sei dagegen keine Pflichtverletzung nachzuweisen gewesen.
Ersatz von 1,50 Euro pro Liter Kraftstoff
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe der Unfallverursacher für jeden Liter Kraftstoff im Tank 1,50 Euro und somit insgesamt 15 Euro zahlen müssen. Denn im Fall eines Totalschadens sei der im Tank verbliebene Kraftstoff für den Geschädigten unbrauchbar, sodass auch der verlorene Tank eine Schadensposition darstelle.
Keine Pflicht zum Abpumpen des Kraftstoffs
Soweit der Unfallverursacher darauf verwies, dass der Kraftstoff habe abgepumpt werden können, folgte das Amtsgericht dieser Auffassung nicht. Seiner Ansicht nach sei der dafür erforderliche Aufwand angesichts des Werts des Kraftstoffes unverhältnismäßig gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2016
Quelle: Amtsgericht Solingen, ra-online (vt/rb)
- Autounfall: Nutzloses Benzin im verunfallten Fahrzeug begründet Schadenersatzanspruch
(Amtsgericht Solingen, Urteil vom 18.06.2013
[Aktenzeichen: 12 C 638/12]) - Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Schadenersatz für Restbenzin im verunfallten Fahrzeug
(Amtsgericht Germersheim, Urteil vom 08.03.2012
[Aktenzeichen: 1 C 473/11])
Jahrgang: 2015, Seite: 563 zfs 2015, 563
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Dokument-Nr. 22208
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