wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 27. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Passau, Urteil vom 06.07.2015
1 O 121/15 -

Versicherungsschutz nach Einbruchdiebstahl: Vorliegen eines gewaltsamen Eindringens in Gebäude bei Einsetzung nicht unerheblicher körperlicher Kraft bzw. Anstrengung

Vorliegen einer Substanzverletzung oder Anwendung eines Werkzeugs nicht erforderlich

Ein Einbruchsdiebstahl nach § 3 Nr. 2 a) VHB 2008 setzt eine Gewaltanwendung gegen Gebäudeteile voraus. Davon ist dann auszugehen, wenn eine nicht unerhebliche Kraft bzw. Anstrengung eingesetzt wird, um in das Gebäude einzudringen. Nicht erforderlich ist, dass eine Substanzverletzung eintritt oder ein Werkzeug eingesetzt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Passau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich eine Versicherungsnehmerin mit ihrer Hausratsversicherung darüber, ob die Entwendung mehrerer Gegenstände aus der Garage der Versicherungsnehmerin in einer Nacht im September 2013 einen Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen darstelle. Die Versicherung verneinte dies, da ihrer Meinung nach die Entriegelung des Torblatts durch einfaches Aufbiegen erreicht worden sei und somit kein "Einbrechen" vorgelegen habe. Sie weigerte sich daher den Schaden zu regulieren, sodass sich die Versicherungsnehmerin gezwungen sah, Klage zu erheben.

Anspruch auf Versicherungsschutz aufgrund Einbruchdiebstahls

Das Landgericht Passau entschied zu Gunsten der Versicherungsnehmerin. Ihr habe ein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden, da in ihrer Garage im Sinne der Versicherungsbedingungen "eingebrochen" worden sei und damit ein Einbruchdiebstahl vorgelegen habe.

Vorliegen eines gewaltsamen Eindringens aufgrund Einsetzung nicht unerheblicher körperlicher Kraft bzw. Anstrengung

Von einem "Einbrechen" sei dann die Rede, so das Landgericht, wenn Gewalt gegen Gebäudeteile ausgeübt werde, um sich Zugang zum Gebäude zu verschaffen. Dies sei jedenfalls immer dann zu bejahen, wenn die Substanz eines Gebäudeteils verletzt oder ein Werkzeug eingesetzt werde, um ein dem Zugang zum Gebäude entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen. Eine Gewaltanwendung liege aber auch dann vor, wenn eine nicht unerhebliche körperliche Kraft oder Anstrengung unternommen werde, um das Hindernis zu beseitigen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.02.2000 - 5 U 443/99 -). Davon sei hier nach Ausführungen eines Sachverständigen auszugehen gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2016
Quelle: Landgericht Passau, ra-online (zt/WuM 2016, 109/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 480
NJW-RR 2016, 480
 | Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR)
Jahrgang: 2016, Seite: 199
VuR 2016, 199
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2016, Seite: 109
WuM 2016, 109

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22234 Dokument-Nr. 22234

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22234

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?