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Landgericht Berlin, Urteil vom 21.12.2015
- 67 S 65/14 -
Vermieter muss Eindringen von Wildschweinen auf gesamtem Grundstück durch geeignete Maßnahmen verhindern
Mieter steht Recht zur Mietminderung aufgrund Wildschweinbefalls zu
Ein Vermieter hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass keine Wildschweine auf dem Grundstück eindringen. Da zudem Wildschweine mit Frischlingen eine Gefahr für die Mieter darstellen, kann ihnen ein Recht zur Mietminderung in Höhe von 15 % zustehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da eine Wohnanlage in der Nähe des Tegeler Forstes in Berlin widerholt von Wildschweinen besucht wurde, verlangten die Mieter einer Erdgeschosswohnung, zu der zwei Terrassen gehörten, von der Vermieterin die
Amtsgericht verneint Anspruch auf Einfriedung des Grundstücks sowie Mietminderungsrecht
Das Amtsgericht Berlin-Wedding verneinte sowohl den Anspruch auf
Landgericht verpflichtet Vermieterin zur Ergreifung von Maßnahmen gegen den Wildschweinbefall
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ihnen habe nach § 535 Abs. 1 BGB ein Anspruch darauf zugestanden, dass die Vermieterin geeignete Maßnahmen ergreift, um das
Wiederholter Wildschweinbefall entspricht nicht allgemeinem Lebensrisiko
Nach Auffassung des Landgerichts entspreche der wiederholte Wildschweinbefall nicht dem allgemeinen Lebensrisiko. Dies habe auch in Anbracht dessen gegolten, dass sich die Wohnanlage am Waldrand befand. Es sei zu beachten gewesen, dass insbesondere
Recht zur Mietminderung aufgrund des Eindringens von Wildschweinen
Die Mieter seien ferner berechtigt gewesen ihre Miete um 15 % zu mindern, da das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 259/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 259 GE 2016, 259
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Dokument-Nr. 22313
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