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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.10.2015
- L 6 AS 1349/13 -
Kosten für Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses können als erstattungsfähige Umzugskosten anerkannt werden
Zusicherte Kostenübernahme des Jobcenters umfasst alle notwendigen und erforderlichen Kosten des Umzuges
Bei einem Umzug, für den das Jobcenter eine Zusicherung (hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Unterkunft) erteilt hat, können auch die Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zu den "eigentlichen" Umzugskosten im engeren Sinn zählen. Sie sind daher vom Jobcenter zu erstatten. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Der 1955 geborene Klägers des zugrunde liegenden Rechtstreits war nach der Trennung von seiner Ehefrau umzog. Das beklagte
Kosten für Nachsendeantrag und Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses gehen zwangsläufig mit Umzug einher
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gab der dagegen gerichteten Klage statt. Zur Begründung des Urteils führte das Gericht aus, dass auch die
Begriff der Umzugskosten umfasst nicht nur unmittelbare Transportkosten
Weiter führte das Gericht aus, dass zwar der Begriff der berücksichtigungsfähigen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)- Fassung vom 13.05.2011- zitiert nach juris-
§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) - (5)[...]
(6) Wohnungsbeschaffungskosten und
Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der
Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
(7) [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2016
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Umzug vom Ausland nach Deutschland: Jobcenter muss Umzugskosten eines Hartz IV-Empfängers nicht übernehmen
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 25.05.2012
[Aktenzeichen: 10 AS 412/12 ER]) - Hartz IV: Schmerzen beim Treppensteigen rechtfertigen Umzug
(Sozialgericht Gießen, Urteil vom 10.01.2013
[Aktenzeichen: S 25 AS 832/12 ER])
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Dokument-Nr. 22323
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