Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 17.02.2016
- 18 C 380/15 -
Wirksamer Zugang eines Mieterhöhungsschreibens trotz defekten Briefkastens
Mieter muss für Zugangsmöglichkeit sorgen
Ein Mieter muss dafür sorgen, dass ihn Post erreicht. Kommt er dem nicht nach, so kann er sich nicht darauf berufen, dass ihm ein Mieterhöhungsschreiben aufgrund des defekten Briefkastens nicht erreicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung klagte gegen die Mieterin auf Erteilung der
Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Erteilung der
Wirksamer Zugang trotz defekten Briefkastens
Das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (zt/GE 2016, 397/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 397 GE 2016, 397
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22553
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22553
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.