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Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 18.05.2016
- S 9 KR 35/15 -
Klageerhebung per einfacher E-Mail unzulässig
Wirksam elektronisch übermittelte Klage muss durch Übersendung eines qualifiziert signierten Dokuments erfolgen
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass eine beim Sozialgericht mit einer einfachen E-Mail erhobene Klage unzulässig ist.
Das Sozialgericht verwies darauf, dass die
Kein Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei erfolgter Belehrung über Anforderungen an Klageerhebung
Der Klägerin konnte im konkreten Fall auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, weil sie über die Anforderungen der Klageerhebung in elektronischer Form schriftlich belehrt worden war.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2016
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online
- Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail auch ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.05.2015
[Aktenzeichen: III R 26/14]) - Klageerhebung per E-Mail nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 20.02.2014
[Aktenzeichen: S 10 AS 1166/13])
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Dokument-Nr. 22746
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